Gutachterliche Stellungnahme
Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen und kennen Sie nicht den Wert der Immobilie, dann benötigen Sie kein Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB), sondern es reicht hierfür eine Gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten) aus. Die Gutachterliche Stellungnahme oder auch Immobilienwertschätzung genannt, gibt Ihnen einen groben Überblick welchen ungefähren Wert Ihre Immobilie hat und mit welchem Verkaufserlös Sie rechnen können.
Die Gutachterliche Stellungnahme ist bewusst kurz gehalten, aber in allen wesentlichen Punkten noch aussagekräftig. Lediglich die Recherchen sind nicht so umfangreich, wie bei einem Verkehrswertgutachten. Es wird hierbei viel Wert auf die Aussagen des Antragstellers (Eigentümers) gelegt. Auch werden nicht alle planungs- und erschließungsrechtlichen Festsetzungen geprüft. Es wird hier davon ausgegangen, dass das Planungs- und Erschließungsrecht eingehalten worden ist.
Die Arbeiten für die Gutachterliche Stellungnahme werden nach der Stunden- satzempfehlung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet.