Sonderung (Zerlegung ohne Vermessung)
Bei ausreichender Qualität der Koordinaten hinsichtlich der Genauigkeit und Zuverlässigkeit, kann eine Grundstücksteilung (Zerlegung) auch ohne örtliche Vermessung als Sonderung durchgeführt werden.
Es wird dann aber auch keine Grenzermittlung und keine Anhörung der Beteiligten durchgeführt. Auch eine Feststellung der Grenzen wird nicht durchgeführt und es werden auch keine Grenzmarken gesetzt.
Das Ergebnis der Vermessung wird den Beteiligten nur nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Ein Rechtsmittel kann bei dieser Vermessung nicht eingelegt werden. Daher kann die Vermessung auch sofort dem Katasteramt zur Übernahme der Vermessungsergebnisse eingereicht werden.
Der weiter Ablauf des Vorganges ist identisch wie bei der Zerlegung.