Zerlegungen (Grundstücksteilungen)
Soll eine Teil eines Grundstückes gekauft oder verkauft werden, dann ist dazu eine Zerlegungsvermessung notwendig. Die Zerlegungsvermessung ist die katastertechnische Teilung eines Flurstücks in mehrere Flurstücke zur Eintragung in das Grundbuch. Nach der Eintragung werden die Flurstücke dann selbständige Grundstücke.
Teilen Sie uns Ihre Vorstellung über den Auftragsumfang mit. Wir prüfen dann inwieweit Ihre Vorstellung mit dem öffentlichen Baurecht in Einklang zu bringen sind. Dann bestellen wir die notwendigen Vermessungsunterlagen beim zuständigen Katasteramt. Sobald wir diese erhalten haben (ca. 10 Tage), stimmen wir einen Termin für die örtlichen Arbeiten mit Ihnen ab.
Der Außendienst führt dann zunächst im notwendigen Umfang eine Ermittlung der alten Grenzen durch und überprüft diese. Danach wird(werden) die neue(n) von Ihnen gewünschten Grenze(n) durch entsprechende Grenzmarken gekennzeichnet.
Im Anschluss folgt die Bearbeitung des Auftrages durch den Innendienst. Das Ergebnis der Arbeiten wird Ihnen dann in einem Ortstermin durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erläutert. Dieser Termin wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Danach wird das Vermessungsergebnis (nach Ablauf von notwendigen Rechtsmittelfristen) dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster eingereicht. Nach der Bearbeitung durch das Katasteramt (ca. 2 – 3 Wochen) erhalten wir die Fortführungsmitteilungen, die wir umgehend an Sie oder Ihrem beauftragten Notar weiterleiten. Mit diesen Unterlagen kann der Notar beim Grundbuchamt die Umschreibung beantragen.
Die Abrechnung der Zerlegungsvermessung erfolgt nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) und richtet sich nach der Anzahl der festgestellten alten Grenzpunkte und der neuen Grenzpunkte sowie nach der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke und dem Bodenwert.