Mietflächenberechnung

Viele Mieter und Vermieter sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.11.2015 verunsichert, da bei Mieterhöhungen oder anderen Änderungen im Mietvertragsverhältnis nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Dies gilt auch, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Fläche von tatsächlichen Fläche abweicht. Selbst dann, wenn die Abweichung unter der bisherigen Toleranzgrenze von 10 % liegt.

Eine solide Flächenberechnung basiert auf einer exakten Vermessung des Mietobjekts unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Gesetze und Berechnungsvorschriften. Ohne fachliche Hilfe ist es schwierig den korrekten Wert für die anrechenbare Fläche und damit für die Miete zu ermitteln.

Auch vor Gericht halten Berechnungen, die nicht von einem Experten erstellt worden sind, im Zweifel nicht stand. Um so wichtiger ist es im Streitfall für Vermieter und Mieter, über eine verlässliche und rechtskonforme Expertise zu verfügen.

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen so eine genaue Flächenberechnung.

“ Wer die genaue Grösse seines Mietobjekt nicht kennt,
verschenkt möglicherweise jede Monat bares Geld. ”

Eine präzise Bestimmung der tatsächlichen Mietfläche kann sich daher rechnen.